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Kindertagesstätten
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Kindertagesstätten: Mit Kindertagesstätte (KITA, Kita) wird eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung bezeichnet. Die genaue Definition ist national und zum Teil sogar regional unterschiedlich. Daher werden die Informationen für Deutschland und die Schweiz separat dargestellt. In Deutschland werden je nach Region unterschiedliche Einrichtungen als Kindertagesstätte bezeichnet: die Kinderkrippe (für Kinder bis 3 Jahre) der Kindergarten (für 3–6jährige), zum Teil werden nur Ganztagskindergärten Kindertagesstätte genannt. der Schulhort, den Grundschulkinder nachmittags besuchen können Häufig werden auch Einrichtungen, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, als Kindertagesstätte bezeichnet. Neben der Kindertagesstätte gehört z. B. auch die Tagespflege zur Kindertagesbetreuung. In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22-26 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgestaltung erfolgt für jedes Bundesland auf länderrechtlicher Ebene (z. B. für Berlin: Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG -). Auch die Beteiligung der Eltern an den Kosten für den Besuch der Kindertagesstätten ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Träger der Kindertagesstätten sind meist die Kommunen oder örtlichen Kirchen, in vielen Fällen jedoch aber auch Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, DRK, Arbeiterwohlfahrt etc.) oder Elterninitiativen. Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte ab dem 3.Lebensjahr. Dagegen ist der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Deutschland sehr niedrig (2 % in Westdeutschland). Zunehmend werden Kindertageseinrichtungen auch von meist größeren Unternehmen betrieben. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten verbessert werden. Während die staatlichen Kindertagesstätten mit Ihren Angeboten / Öffnungszeiten wenig serviceorientiert ausgerichtet sind, bieten unternehmensnahe Einrichtungen flexiblere Betreuungsangebote, die stärker am tatsächlichen Bedarf der Familien ausgerichtet sind. Eine Kindertagesstätte ist eine Institution, die an allen fünf Werktagen ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen angeboten wird, anders als zum Beispiel in Spielgruppen. Das freie Spielen steht im Vordergrund, und es wird meist ohne Lehrplan gearbeitet, wodurch sich Kindertagesstätten vom Kindergarten und von der Schule abgrenzen. Ausnahmen sind meist Kindertagesstätten, die von anderen Staaten errichtet und bezuschusst werden (Frankreich, Spanien). Der Begriff Kindertagesstätte umfasst in der Schweiz Krippen bzw. Kinderkrippen, Horte bzw. Kinderhorte und Tagesheime (auch als Tagi abgekürzt). Die Bedeutungen der Begriffe überschneiden sich stark und werden individuell und kantonal uneinheitlich verwendet. Tendenziell wird der Begriff Kinderkrippe eher für Kinder im Vorschulalter verwendet, während Horte oft kurzzeitige Betreuungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Sonntagsmesse, Museumsbesuch, Wellness Center) leisten. Der Begriff Tagesheim wird lokal im Raum Basel verwendet und schließt meist die Freizeitbetreuung von Schulkindern mit ein (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Kinderheim, welcher eine 24-Stunden-Betreuung umfasst), während der Begriff Kindertagesstätte von Deutschland beeinflusst ist und gegenwärtig noch eher selten eingesetzt wird. Die Betreuung umfasst die gesamte Spanne von der Geburt bis 16 Jahren. Das höchste Betreuungsaufkommen ist jedoch zwischen dem 3. Lebensmonat und dem Kindergarteneintritt mit 5 bzw. 6 Jahren. Die vor- und ausserschulische Betreuung von Kindern ist Sache der Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Kirchen. Entsprechend unterschiedlich sind die pädagogischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familien, meist mit Ausnahme der Schule, des Internats und des Kinderheims, also Kindertagesstätten Spielgruppen Tageskindergärten Schulhorte Mittagstische Tagesschulen Zunehmend wird auch der Begriff der familienexternen Tagesbetreuung oder der familienergänzenden Tagesbetreuung verwendet, damit begrifflich eine Abgrenzung von der traditionellen Betreuung der Kinder durch die Mütter oder Väter zuhause gewährleistet ist. Eine Spielgruppe bietet Kindern im Vorschulalter die Möglichkeit zum Spiel in einer Gruppe von etwa 4 bis 12 Kindern an. Damit können soziale und sprachliche Kompetenzen frühzeitig gefördert werden. Das Angebot versteht sich meist als sozio-kulturelle Animation, und nicht etwa als Betreuungsform. Die Begegnungsintervalle sind im Gegensatz zu Kindertagesstätten deutlich kürzer: Meist treffen sich die Gruppen ein oder zwei Mal pro Woche während zwei bis maximal vier Stunden. Der SSLV empfiehlt maximal drei wöchentliche Besuche von 1 bis 3 Stunden dauer, und zwar für Kinder von 3 bis 5 Jahren. Das Mittagessen ist meist nicht Teil der angebotenen Aktivitäten. Auch dadurch unterscheidet sich die Spielgruppe vom Angebot der Kindertagesstätten. Allerdings gibt es in neuerer Zeit vermehrt so genannte Waldspielgruppen und Naturspielgruppen, die sich meist ausschliesslich im Freien aufhalten, oft das Zubereiten einer einfachen Mahlzeit zur Mittagszeit mit einschliessen und Betreuungsintervalle von bis zu fünf Stunden umfassen. In ländlichen Gegenden übernehmen häufig Spielgruppen trotz der an sich unterschiedlichen Konzeption die soziale Funktion einer Kindertagesstätte, wenn eine solche aufgrund der geringen Kinderzahlen nicht realisierbar ist. Die Abgrenzung zwischen Spielgruppen und Kindertagesstätten aufgrund der Begriffe der sozio-kulturellen Animation und der Betreuungsfunktion relativiert sich gerade hier zu einem eher quantitativen denn qualitativen Unterschied, zumal ja zum Beispiel auch Kindertagesstätten im allgemeinen eine sozio-kulturelle Funktion wahrnehmen. Ein Tageskindergarten (auch Ganztagskindergarten oder Ganztageskindergarten) entspricht einer Tagesschule auf der Kindergartenstufe. Er umfasst die Betreuung und Anleitung der Kinder über den ganzen Tag, einschließlich des Mittagessens also. Tageskindergärten sind gegenwärtig eher selten. Oft arbeiten sie zusammen mit benachbarten Kinderkrippen oder Mittagstischen, die die Betreuung zur Mittagszeit übernehmen und meist einen Hol- und Bringdienst anbieten. Die politische Forderung nach Tageskindergärten steht im Kontext der Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Schulhort ist eine pädagogische Einrichtung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen. Der Schulhort ist zumeist noch eine Einrichtung der Jugendhilfe und hat (wie der Kindergarten oder die Krippe) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder. In den meisten Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten. Die Betreuungszeit erstreckt sich von Ende des Schulunterrichtes bis ca. 16.00 Uhr und zum Teil länger. Sowohl der Betreuungsumfang als auch die Betreuungszeiten sind regional höchst unterschiedlich. Einige Einrichtungen bieten bereits vor Beginn des Schultages eine Frühbetreuung an, in der die Kinder frühstücken können, und ggf. zur Schule gebracht werden. Horte können innerhalb des Schulgebäudes, in Kindertagesstätten oder in separaten Einrichtungen betrieben werden. Einige Horte haben auch über die Schulferien geöffnet und bieten spezielle Ferienprogramme mit angepassten Öffnungszeiten an. Für die Gewährung von Hortbetreuung und die Finanzierung der Plätze sind in den meisten Bundesländern Deutschlands das örtliche Jugendamt zuständig. Es ist aber möglich, so zum Beispiel in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern, dass der Träger die Schulbehörde ist und somit die Horterzieher derselben Behörde unterstellt sind wie die Lehrer. Insbesondere im ersten Fall ist der Schulhort eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung (siehe auch Kinderbetreuung) und damit eine familienstützende Leistung der allgemeinen Kinder- und Jugendhilfe. Im zweiten Fall besteht eine enge organisatorische, räumliche und inhaltliche Verbindung zum Schulwesen. Aber in beiden Formen müssen, ähnlich wie für einen Kindergartenplatz, für einen Teil der Kosten die personensorgeberechtigten (Eltern) bezahlen. Zunehmend mehr werden Schulhorte direkt vom örtlichen Schulamt betrieben und/oder sind einer Schule angegliedert. Insbesondere durch das Investitionsprogramm \"Zukunft Bildung und Betreuung\" soll das Ganztagsangebot für Schulkinder ausgebaut werden. In den meisten Bundesländern erfolgt dies durch den Ausbau der Ganztagsschule. Somit wird diese Form des Schulhortes weiter zunehmen. Der Personalschlüssel ist je nach Bundesland verschieden. In der ehemaligen DDR gehörte der Schulhort im Rahmen einer Ganztagserziehung fest zum Schulkonzept. Ein Mittagstisch ist eine kostengünstige Mittagsverpflegung. Kinderkrippen sind Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, und zwar meist für Kinder im Vorschulalter. Als Kurzform wird auch das Wort Krippe gebraucht. Jedes Kind hat auf Grund des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom vollendeten dritten Lebensjahr, also unmittelbar von seinem dritten Geburtstag an, einen Anspruch auf den Kindertagesstätten Besuch eines Kindergartens. Die Begrenzung der Aufnahme von Kindern auf bestimmte Termine, z.B. entsprechend den Schuljahren, ist nicht mehr zulässig. Allerdings ist es möglich, Anmeldefristen von maximal drei Monaten festzulegen. Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Kindertagesstätten Wenn ein ausreichendes Angebot an Plätzen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann auf den Besuch einer gleichwertigen Nachmittagsgruppe oder eines Kinderspielkreises verwiesen werden. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann im Einzelfall der Anspruch auch durch Vermittlung einer Tagespflegestelle Kindertagesstätten erfüllt werden. Auch wenn in immer mehr Kindergärten eine integrative Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder erfolgt, kann die Aufnahme einer Einzelintegration oder die Einrichtung Kindertagesstätten einer integrativen Gruppe nicht zwingend gefordert werden. Unabhängig davon sollten interessierte Eltern sich nicht scheuen, im Einzelfall entsprechende Anträge zu stellen. Nähere Informationen Kindertagesstätten erhalten Sie beim Landesjugendamt Auskünfte über die örtlichen Möglichkeiten der Kindergärten können die Jugendämter der zuständigen Landkreise und Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe erteilen, die auch für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zuständig sind. Weitere Auskünfte über die örtlichen Kindertagesstätten Möglichkeiten erteilen sowohl die Wohnsitzgemeinden als auch die Träger einzelner Kindergärten (z.B. Kirchen, Vereine). Die pädagogische Arbeit in Krippe, Kindergarten und Hort bewegt sich im Schnittfeld zwischen einem kindgerechten Erziehungs- und Bildungsangebot und einer Elternarbeit, die möglicherweise auch Kindertagesstätten Aspekte der Elternbildung, -förderung-, -beratung beinhalten kann. Erzieherinnen sehen sich dadurch Anforderungen und Verantwortungen gegenüber, die einer speziellen Qualifikation in den Bereichen Kindertagesstätten Entwicklungspsychologie, Gesprächsführung und Konfliktbewältigung bedürfen. Rascher Wandel in Gesellschaft und Familie erfordern überdies eine Anpassung der praktizierten Konzepte der Elternarbeit an eine sich verändernde Bedarfslage. Kindertagesstätten Im Rahmen des vom Landesjugendamt Brandenburg geförderten \"Modellprojektes Familienbildung\" erarbeiten Erzieherinnen und Kita-Leiterinnen aus vorwiegend ländlichen Kitas der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow- Kindertagesstätten Fläming und Oberspreewald-Lausitz anhand von praxisnahen Fortbildungsseminaren Kompetenzen und Ansätze zur Förderung der Erziehung in der Familie über die Elternarbeit. Als Projektträger bietet das Institut für Fortbildung, Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Potsdam fachliche Unterstützung und Vernetzung mit Kindertagesstätten Angeboten vor Ort; der Projektverlauf wird durch das Institut für Sozialpädagogik der FU Berlin wissenschaftlich begleitet. Kindertagesstätten als Ort für Familienbildung Für die meisten Familien ist die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte eine Selbstverständlichkeit. Erzieherinnen aus Krippe, Kindergarten und Kindertagesstätten Hort sind für Eltern zentrale Ansprechpersonen, an die unterschiedliche Wünsche und Erwartungen herangetragen werden. Für ihre Kinder wünschen sich Eltern einen Erlebnisraum, in dem die soziale, kognitive und Kindertagesstätten emotionale Entwicklung der Kinder zur Entfaltung kommen kann. Für Eltern selbst ist der Austausch mit den ErzieherInnen ebenso wertvoll wie die Möglichkeit, Kontakte mit anderen Familien zu knüpfen und sich an gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Die Einbindung der Eltern in den Kita-Alltag wird von Erzieherinnen oft als Kindertagesstätten Bereicherung und Entlastung erlebt; sie stellt aber auch eine zusätzliche professionelle Anforderung dar: Erfolgreiche Elternarbeit und -mitbestimmung setzt voraus, dass sich ErzieherInnen in Gesprächsführungs- und Kindertagesstätten Konfliktbewältigungstechniken sicher fühlen und dialog- und konfliktfähig sind. Nur sehr wenige Erzieherinnen zeigen sich mit ihrer Ausbildung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Eltern zufrieden. Die Untersuchung \"Kindertagesbetreuung in Brandenburg\" (Sturzbecher, Langner, Bredow, Hinsch, 1996) weist ebenfalls auf eine Kindertagesstätten Schwachstelle hinsichtlich familienpädagogischer Beratung in Kindertagesstätten hin. Eine qualifizierte und gelungene Elternarbeit bietet jedoch ein wichtiges Potential zur Förderung der Erziehung in der Familie. Ein hohes Ausmaß an Transparenz der Kita-Arbeit ermöglicht es, den Eltern modellhaft zu zeigen, wie Kinder adäquat gefördert Kindertagesstätten werden können. Durch eine Einbindung der Eltern in die konkrete Arbeit, z.B. bei der Vorbereitung von Festen, dem Erlernen von Spielen, der Begleitung kleiner Projekte wird ein Kontakt geschaffen, der es Eltern und ErzieherInnen auch ermöglicht, bei Erziehungsproblemen miteinander in Austausch zu treten und gemeinsam Lösungswege Kindertagesstätten zu finden. Ziel der Projektarbeit ist es, die Kompetenzen der ErzieherInnen im Umgang mit den Kindertagesstätten Eltern, v.a. in Problemkonstellationen, in praxisnahen Fortbildungsseminaren zu stärken und daraus erwachsende Projekte der Familienförderung und Elternbildung als ein Element der Elternarbeit zu erproben und auszuwerten. Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Ein Leitgedanke von Familienbildung, die Kindertagesstätten Erziehungsfähigkeit von Familien zu stärken und das Zusammenleben von Eltern und Kindern zu unterstützen, ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgegriffen und für die Praxis der Jugendhilfe verstärkt worden. Kindertagesstätten Im SGB VIII § 16 \"Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie\" werden Familienbildung, Familienberatung und Familienfreizeit und -erholung hervorgehoben und als Leistungen der Jugendhilfe genannt. Abs. 2 Kindertagesstätten präzisiert diese Leistungen als \"Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Form von Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Kindertagesstätten Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten\". Für Familienbildung im Sinne des § 16 SGB VIII liegt die koordinierende und organisierende Aufgabe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Dies entspricht auch den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: Nach § 79 Abs. 1 SGB VIII Kindertagesstätten tragen sie neben den überörtlichen Trägern die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe. Die Arbeit der Familienbildung orientiert sich an Alltagsfragen und Lebensphasen und ist keineswegs als Krisenintervention zu verstehen. Sie versteht sich vor allem als Qualifizierung für Familienarbeit und erfordert eine Erreichbarkeit der Angebote im Kindertagesstätten Nahbereich und niederschwellige Zugangsmöglichkeiten Die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Oberspreewald-Lausitz, die aufgrund ihrer geographischen Lage, der Sozialstruktur der Standorte sowie der Aufgeschlossenheit der Entscheidungsträger vor Ort gegenüber früh ansetzenden Konzepten der Familienbildung Kindertagesstätten ausgewählt wurden, entschieden sich für eine Teilnahme am zweijährigen vom Landesjugendamt Brandenburg geförderten Modellprojekt Familienbildung (Projektdauer: Juni 2001 - Mai 2003), an dem neben Kindertagesstätten auch Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Begegnungsstätten, Bibliotheken, kirchliche Verbände Kindertagesstätten etc. beteiligt sind. Projektträger ist das Institut für Fortbildung, Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Potsdam, die Projektleitung Projektbeteiligte im Bereich Elternarbeit und Familienbildung in Kindertagesstätten Die Praxisberaterinnen der Jugendämter nehmen im Rahmen des Modellprojektes eine koordinierende Kindertagesstätten und begleitende Funktion in den Landkreisen ein. Über ihre Vermittlung fand sich in jedem der drei beteiligten Landkreise eine Projektgruppe von jeweils bis zu 15 Erzieherinnen aus Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätten Hort) kommunaler wie freier Träger zusammen. Der Projektbeteiligung ging ein meist schwieriger Prozess der Entscheidungsfindung voraus, in dem zwischen Qualifizierungsbedarf einerseits und Möglichkeiten der Kindertagesstätten Bereitstellung personeller Ressourcen sowie der - wenn auch verhältnismäßig geringen - Kostenbeteiligung anderseits abgewogen werden musste. Trotz politischer Willensbekundung, Familien durch qualifizierte Kindertagesstätten Elternarbeit und Familienbildung zu fördern, bleibt die Schwierigkeit der Freistellung der beteiligten Erzieherinnen zu Fortbildungsseminaren und die damit verbundene Mehrbelastung der Teams von zentraler Bedeutung für Kindertagesstätten die Entwicklung von langfristig in der Einrichtung zu verankernden Ansätzen der Elternarbeit und Familienbildung. Dennoch entschieden sich insgesamt 29 Einrichtungen dafür, eine oder fallweise auch zwei Erzieherinnen - Kindertagesstätten darunter in einigen Fällen auch Erzieherinnen in Leitungsfunktion - über einen Zeitraum von 1,5 Jahren an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Thema Elternarbeit und Familienbildung in Krippe, Kindergarten und Hort zu beteiligen. Fortbildungskonzept für Erzieherinnen im Bereich Elternarbeit Konzept der Qualifizierungsmaßnahme, die im Rahmen des Modellprojektes Familienbildung für Erzieherinnen aus dem Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich Kindertagesstätten entwickelt und angeboten wird, erwächst inhaltlich weitgehend aus dem von den beteiligten Erzieherinnen formulierten Fortbildungsbedarf. Die beteiligten Erzieherinnen erwarten sich fachliche Unterstützung bzw. Kompetenzerwerb in folgenden Themenbereichen: Elterngespräche/ Elternarbeit, Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Kindertagesstätten Hyperaktivität, Aggressivität), Umgang mit Scheidungskinder, Gewalt unter den Kindern, Motivierung von Eltern, Mitspracherecht der Eltern im Kita-Alltag (z.B. Mittagsschlafregelung), Schichtproblematik Kindertagesstätten zwischen den Eltern, Arbeit mit ausländischen Familien, Gestaltung von Elternabenden, Themen aus der Entwicklungspsychologie, Sexualität, Hochbegabung, Sprachentwicklung, Gestaltung des Überganges von der Kita in Kindertagesstätten den Hort, Gewalt und Bestrafung in der Familie, Kompetenzprobleme als Erzieherin, Aufstellen von Regeln, die auch zu Hause gelten, Umgang mit der Angst vor Eltern, Ideen für die Elternarbeit, Kontakt unter den Eltern Kindertagesstätten schaffen, Entwicklungsdefizite im Krippenalter, rechtliche Lage bei Verdacht auf Missbrauch, Alkohol in der Familie, Gewalt in der Familie, Eingewöhnungsphase, juristische Aspekte des Kita-Alltags, Rassismus bei Eltern. In insgesamt 16 monatlich stattfindenden Tagesseminaren erwerben die Erzieherinnen der Projektgruppen in einer Kindertagesstätten geschlossenen Gruppe von jeweils 12-15 Teilnehmerinnen Kompetenzen im Bereich Elternarbeit und Familienbildung in Kindertagesstätten. Die Arbeit in einer konstanten Fortbildungsgruppe mit einer für den gesamten Fortbildungszeitraum von 1,5 Jahren verantwortlichen Referentin soll es den Erzieherinnen ermöglichen, in einem stark Kindertagesstätten erfahrungs- und praxisbezogenen Rahmen ihre Kompetenz zu erweitern und in fachlichen wie kollegialen Austausch zu treten. Theorievermittlung und Praxisreflexion sind so gestaltet, dass ein Transfer der Kompetenzen in das jeweilige Kita-Team ermöglicht und gefördert wird. Die Fortbildungsteilnehmerinnen übernehmen die Funktion von Kindertagesstätten Multiplikatorinnen, die stellvertretend Handlungskompetenzen erwerben und darauf aufbauend gemeinsam mit dem Team konkrete Herangehensweisen an Fragestellungen in der Elternarbeit entwickeln. Inhaltlich liegen Kindertagesstätten die Schwerpunkte der Fortbildungsreihe auf entwicklungspsychologischen Themen sowie Kommunikation unter konflikthaften Bedingungen. Methodisch ergänzen sich Vortrag und Diskussion mit Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Selbsterfahrungsübungen. Thema Entwicklung Die Fortbildungsgruppe setzt sich mit Kindertagesstätten Entwicklungsmodellen auseinander und reflektiert die persönlichen Perspektiven, die in der pädagogischen Arbeit Niederschlag finden. Typische Konflikte, Gefühle, Sprache sowie Ich- und Identitätsentwicklung finden bei der Bearbeitung von entwicklungspsychologischen Themen besondere Berücksichtigung. Die Erzieherinnen beschäftigen sich damit, welche Aufgaben Eltern und Erzieherinnen leisten müssen, um ein gesundes Heranwachsen von Kindertagesstätten Kindern zu sichern. Im Mittelpunkt stehen die Prävention und der Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, mit denen Erzieherinnen in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern sowie in der Elternarbeit Kindertagesstätten konfrontiert sein können. Die Fortbildungsteilnehmerinnen entwickeln im Rahmen einer vertiefenden Praxisreflexion in der Gruppe Handlungs- und Lösungsansätze. Anhand rechtlicher Grundlagen und der Diskussion um das Rollenverständnis der Erzieherinnen wird erörtert, wann Hilfe bzw. ein Eingreifen von Erzieherinnen wünschenswert, Kindertagesstätten notwendig bzw. unabdingbar ist. Thema Kommunikation Im Zentrum des zweiten Themenschwerpunktes der Fortbildungsreihe steht die Vermittlung von Kommunikationskompetenzen und deren Bedeutung in der alltäglichen Arbeit von Erzieherinnen. Kommunikationsmodelle werden an konkreten Beispielen der Kindertagesstätten Gesprächsführung aus der Praxis erprobt und vor allem unter konflikthaften Bedingungen geübt. Die dabei gemachten Erfahrungen werden besonders unter dem Aspekt des Umgangs mit Grenzen und des Schutzes der Erzieherinnen bei Grenzüberschreitungen diskutiert. 5. Vernetzung mit regionalen Angeboten der Familienbildung und Kindertagesstätten Erarbeitung von Projektvorhaben in Kitas Die oben beschriebene Qualifizierungsmaßnahme für Erzieherinnen zur Unterstützung der Elternarbeit in Kindertagesstätten ist in ein Gesamtprojekt eingebettet, das zum Ziel hat, Kindertagesstätten in Zusammenarbeit mit örtlichen Trägern der beteiligten Landkreise Konzepte für Angebote der Familienbildung, -förderung und -beratung in ländlichen Regionen zu entwickeln, zu erproben und zu vernetzen. Dabei steht im Mittelpunkt, auf welchen Wegen werdende Eltern und Familien mit Kindern vom Säuglings- bis zum Hortalter erreicht Kindertagesstätten und mit Angeboten der Familienbildung angesprochen werden können. Obwohl viele Eltern Themen der Familienbildung gegenüber aufgeschlossen sind, ist es dennoch oft mit großem organisatorischem Aufwand verbunden, Kindertagesstätten Eltern zur Teilnahme bzw. Beteiligung an konkreten familienbezogenen Veranstaltungen zu motivieren. Im Rahmen des Modellprojektes werden Familienbildungsangebote (z.B. Spielnachmittage, Elternabende, Vorleseseminare, Babysitterkurse, Elternbriefe, Gruppenangebote etc.) über Träger vor Ort angeboten und mit den Kitas vor Ort vernetzt, indem die Erzieherinnen Ankündigungen über eine Wandzeitung und/oder über persönliche Einladungen an die Kindertagesstätten Eltern weitergeben. Die beteiligten Kitas sind darüber hinaus auch damit befasst, die eigene Kindertagesstätten Elternarbeit um gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen mit den Eltern in der eigenen Einrichtung zu ergänzen. Das Modellprojekt bietet auf fachlicher und finanzieller Ebene Unterstützungsmöglichkeiten, um die Umsetzung der individuell in den einzelnen Kitas erarbeiteten familienbezogenen Vorhaben zu erleichtern. Kindertagesstätten Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Unterstützung auf Multiplikatoren-Ebene. So kann eine Kita je nach Bedarfslage beispielsweise eine Teamfortbildung oder Teamberatung zum Aufbau einer Krabbelgruppe oder zum Aufbau von spielpädagogisch angeleiteten Eltern-Kind-Nachmittagen nutzen. Elternabende oder -veranstaltungen können Kindertagesstätten durch Einladung von Fachkräften mit speziellen Kompetenzen bereichert werden. Aber auch Vorhaben, die speziell darauf abzielen, Eltern zur Auseinandersetzung mit familienbezogenen Themen anzuregen, sie zur Kindertagesstätten aktiven Beteiligung an gemeinsamen Aktivitäten zu gewinnen oder sie bei Initiativen der Selbstorganisation und Selbsthilfe zu unterstützen, gehören zum Spektrum der Ideen. Sowohl der Fortbildungsprozess als auch die Entwicklung von familienbezogenen Vorhaben im Rahmen der Elternarbeit werden wissenschaftlich dokumentiert Kindertagesstätten und ausgewertet. Anlässlich eines projektinternen überregionalen Fachtages wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Projektbeteiligten der drei Landkreise und zwischen den unterschiedlichen Projektebenen (Jugendämter, Träger, Kitas, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Arbeitsgruppen, wissenschaftliche Begleitung und Kindertagesstätten Projektleitung) über Möglichkeiten und erforderliche Rahmenbedingungen der Förderung der Erziehung in der Familie angeregt. Gegen Ende des Modellprojektes im Mai 2003 werden die Erfahrungen aus dem Modellprojekt an der Fachhochschule Potsdam der Fachöffentlichkeit präsentiert.
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